|
Bühnenanweisung:
Die Bühnenanweisung ist Bestandteil des Vertrages und muss vom Veranstalter unterschrieben werden.
Sie stellt die Minimalanforderung dar.
1.PA: Der Veranstalter stellt eine hochqualitative, leistungsstarke,
dem Veranstaltungsort angemessene Beschallungsanlage zur Verfügung
(mind. 2weg/aktiv, mind. 5kW pro 500 Zuschauer). Sie sollte von
erfahrenem Personal aufgebaut und betreut werden. Bei Eintreffen der
Band muss die Anlage eingemessen und betriebsbereit sein.
2.Siderack: Das Siderack muss beinhalten: 5x Gate, 2x Compr.,
2x31Band-EQ für Front, 1 hochqualitativer Hall, 1 hochqualitatives
Delay (SPX990, TC D-Two, M-One, Lexicon o.ä.), bei Monitor vom
Frontpult muss für jeden Monitorweg ein 31Band-EQ zur Verfügung stehen.
3.Monitor: Die Band benötigt 3 Monitore auf 3 separaten Wegen mit
jeweils einem 31Band-EQ (Feedbackdestroyer o.ä. werden nicht
akzeptiert). Die Monitore müssen mind. 400W 15"/2" bestückt und
klangneutral sein.
4.Licht: Mindestens 12x PAR64 Front-Licht (6xWeiss, 3xRot, 3xBlau),
wenn möglich 12x Back-Licht, div. Farben, Nebel.
5.Strom: 2x 230V/50-60Hz für Backline (links und rechts vom Schlagzeug)
6.WICHTIG: Die Band akzeptiert keine Eigenbau- oder "Conrad"-PA, keine
Behringer-, Phonic- oder andere Billigkomponenten!!! Alle Geräte müssen
wenigstens dem Mittelklasse-Standard entsprechen!!!
7.Die Mikrofone entnehmen Sie bitte dem Mikrofonierungsplan.
|
|